Genehmigung § 20 (Landschaftsschutzzonen) BNO im Zusammenhang mit der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Dürrenäsch; Rechtskraft Beschluss Gemeindeversammlung vom 19. November 2021

Der Beschluss der Gemeindeversammlung vom 19. November 2021 betr. Genehmigung des § 20 (Landschaftsschutzzonen) der Bau- und Nutzungsordnung im Zusammenhang mit der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Gemeinde Dürrenäsch ist in Rechtskraft erwachsen.

Sie finden die amtliche Publikation, welche am 6. Januar 2022 auch im Amtsblatt des Kantons Aargau erfolgte, hier zum Downloaden.