Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung - Informationsveranstaltung

Am 5. Juni 2016 hat das aargauische Stimmvolk das Kinderbetreuungsgesetz angenommen. Dieses ist seit 1. August 2016 in Kraft und verpflichtet die Gemeinden, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen.

Für die Umsetzung räumt das Kinderbetreuungsgesetz den Gemeinden eine Übergangszeit bis zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 ein.

Gestützt auf diese gesetzlichen Bestimmungen wird der Gemeinderat dem Souverän an der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. Juni 2018 das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung zur Abstimmung unterbreiten. Vorgängig lädt der Gemeinderat die Stimmberechtigten zu einer Informationsveranstaltung ein am Donnerstag, 7. Juni 2018, 19.30 Uhr, im Gemeindesaal.