Eidg. Volksabstimmung, Gemeindewahlen und Referendumsabstimmung vom 24. September 2017

Am 24. September 2017 finden in Dürrenäsch nebst den eidg. Volksabstimmungen die Referendumsabstimmung „Rückbau Beck-Bertschi-Haus“ und im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2018/2021 der erste Wahlgang für die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns und der Mitglieder sowie der Ersatzmitglieder des Wahlbüros statt.

Nebst den vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten sind auch alle anderen Stimmberechtigten von Dürrenäsch wählbar. Stimmen für den Gemeindeammann oder Vizeammann sind jedoch nur gültig, wenn diese auf dem gleichen Wahlzettel auch die Stimme als Gemeinderat erhalten (§ 27a Abs. 2 GPR).

Für die Schulpflege, die Finanzkommission und die Steuerkommission samt Ersatzmitglied findet keine Urnenwahl statt. Die Mitglieder der Schulpflege, der Finanzkommission und der Steuerkommission sowie das Ersatzmitglied der Steuerkommission wurden gestützt auf § 30a Abs. 2 GPR als in stiller Wahl gewählt erklärt.