Steuererklärungen 2020

Ende Januar erhielten die Steuerpflichtigen die Steuererklärung zum Ausfüllen.

Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Steuererklärung 2020 mit dem Original-Hauptbogen (mit Name und Adressnummer) einzureichen und keine Büroklammern/Bostitchklammern zu verwenden. Originalbelege werden nicht retourniert und nach dem Scanning vernichtet. Die ausgefüllten Unterlagen können in den Briefkasten beim Eingang des Gemeindehauses eingeworfen werden und müssen nicht persönlich am Schalter abgegeben werden.

Bitte beachten Sie auch, dass seit 2018 für Mahnungen zur Einreichung der Steuererklärung Gebühren erhoben werden (CHF 35.00 erste Mahnung, CHF 50.00 zweite Mahnung).

Reicht Ihnen die Frist zum Ausfüllen nicht? Fristverlängerungsgesuche können Sie an steueramt@duerrenaesch.ch senden. Gesuche bis 30. Juni 2021 werden stillschweigend, ohne weitere Beantwortung genehmigt. Die ersten kostenpflichtigen Mahnungen für die Steuererklärungen 2021 werden Anfang Juli verschickt.