Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat und Gemeindeammann

Die amtliche Publikation erfolgte im amtlichen Publikationsorgan Lenzburger Bezirksanzeiger vom 7. Juli 2016.

Die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates und den Gemeindeammann für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 findet am 23. Oktober 2016 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Dürrenäsch (Wahlkreis) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tage vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 9. September 2016, 12.00 Uhr, einzureichen.

Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Im übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bereits Mitglied des Gemeinderates ist (§ 27a Abs. 2 GPR). Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt (§ 30b GPR).