Ergänzungswahl Mitglied Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2018/2021, 1. Wahlgang am 27. September 2020

Für den 1. Wahlgang Ergänzungswahl eines Mitgliedes der Finanzkommission sind bei der Gemeindekanzlei innerhalb der gesetzlichen Fristen keine Wahlvorschläge eingereicht worden.

Die Urnenwahl findet am 27. September 2020 statt. Im ersten Wahlgang kann gemäss § 30 Abs. 1 GPR jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten.

In einem allfällig nötigen 2. Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte der Gemeinde Dürrenäsch angemeldet wird.