Prämienverbilligung Krankenkasse 2020

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Das Verfahren läuft online ab. Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung des Kantons Aargau aus dem Jahr 2017 und einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten von der SVA Aargau einen Code für die Internetanmeldung. Der Hauptversand des Codes erfolgt nach den Sommerferien bis am 30. September 2019.

Falls Sie keinen Code erhalten haben, aber der Ansicht sind, im Jahr 2020 Anspruch auf Prämienverbilligung zu haben, können Sie ab Oktober 2019 den Code direkt über die Webseite www.sva-ag.ch/pv bestellen.

Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist am 31. Dezember 2019 abläuft, danach können Sie keine Anträge auf Prämienverbilligung 2020 mehr stellen.

Unter www.sva-ag.ch finden Sie weitere Informationen.