Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat für den Rest der Amtsperiode 2018/2021, 1. Wahlgang am 10. März 2019; Wahlvorschläge

Für die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 wurden keine Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet.

Die Urnenwahl findet am 10. März 2019 statt. Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für ein Mitglied des Gemeinderates im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b Gesetz über die politischen Rechte GPR).

Gemäss § 30 Abs. 1 GPR kann im 1. Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Gemeinderatskandidatin oder -kandidat gültige Stimmen erhalten.