Neophyten in den Gärten

Die Landwirtschaftskommission bekämpft seit mehreren Jahren die Ausbreitung von invasiven Neophyten. In Zusammenarbeit mit Landwirtschaft, Forst und Zivildienstleistenden organisiert sie jährliche Säuberungsaktionen. In der Pflicht sind aber auch alle Privatpersonen und Gartenbesitzer.

Gemäss Umweltschutzgesetz USG Art. 1 sind Eigentümer verpflichtet, Lebensräume gegen schädliche Einwirkungen zu schützen und die biologische Vielfalt und Fruchtbarkeit des Bodens dauerhaft zu erhalten.

Auch in den Gärten unserer Gemeinde sind solche Pflanzen zu sehen. Der Gemeinderat und die Landwirtschaftskommission fordern die Gartenbesitzer deshalb auf, ihre Gärten zu kontrollieren und von allenfalls vorhandenen invasiven Neophyten zu säubern. Dabei gilt es zu beachten, dass nur rigoroses jäten hilft. Von Hand muss jede einzelne Pflanze mit der Wurzel ausgerissen werden, sonst treiben sie erneut aus. Die Pflanzen dürfen keinesfalls in den Kompost geworfen werden, sondern müssen in Kehrrichtsäcke gefüllt und der Verbrennung zugeführt werden.

Nachfolgend abgebildet finden Sie die häufigsten Neophyten-Arten in Privatgärten. Insbesondere das kanadische Berufskraut ist weit verbreitet. Für Auskünfte und Beratung steht Ihnen der Präsident der Landwirtschaftskommission, Hansjörg Hintermann, unter der Telefonnummer 062 777 23 16, gerne zur Verfügung.

Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe zur Bekämpfung von Neophyten im Wohngebiet danken die Landwirtschaftskommission und der Gemeinderat.