Familienergänzende Kinderbetreuung

Die Gemeinde Dürrenäsch bietet ein bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule.

Das Kantonale Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung vom 12. Januar 2016 (Kinderbetreuungsgesetz; KiBeG; SAR 815.300) verpflichtet die Gemeinden, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen, mit dem Zweck, die Vereinbarung von Familie und Arbeit oder Ausbildung zu erleichtern und die gesellschaftliche, insbesondere die sprachliche Integration und die Chancengerechtigkeit der Kinder zu verbessern.