Meldepflicht der Vermieter und Logisgeber

Gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz sind Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer verpflichtet, Ein- und Auszüge sowie Wohnungswechsel von Mieterinnen und Mietern der Einwohnerkontrolle zu melden. Dies geschieht heute mehrheitlich per Briefpost, Fax oder Mail. Um eine Vereinheitlichung zu erreichen sind neue Möglichkeiten entwickelt worden um diese sogenannte Drittmeldungen bequem elektronisch zu übermitteln.

Kleinere und mittlere Liegenschaftsverwaltungen oder private Vermieter sowie Logisgeber können ihre Meldungen neu über folgenden Weblink vornehmen:

https://www.e-service.admin.ch/sis/app/mandant/drittmeldung/

Die Meldungen sind direkt über den Weblink der Einwohnerkontrolle zuzustellen (gemeindekanzlei@duerrenaesch.ch). Dadurch können Ein- und Auszüge sowie Wohnungswechsel von Mieterinnen und Mieter schneller verarbeitet werden.