Gesamterneuerungswahlen Gemeindebehörden

Am 31. Dezember 2017 endet die laufende Amtsperiode. Die Termine für die Gesamterneu­erungswahlen der Gemeindebehörden wurden, in Anlehnung an die vom Bund vorgegebe­nen Abstimmungstermine und aufgrund des Terminrahmens des Kantons, auf 24. September 2017 (1. Wahlgang) bzw. 26. November 2017 (allfälliger 2. Wahlgang) festgelegt. Gewählt werden müssen fünf Mitglieder des Gemeinderates, davon Gemeindeammann und Vizeam­mann; fünf Mitglieder der Schulpflege; drei Mitglieder der Finanzkommission, drei Mitglie­der und ein Ersatzmitglied der Steuerkommission sowie zwei Mitglieder und zwei Ersatzmit­glieder des Wahlbüros.

Die entsprechenden Anmeldefristen und die Details zu den Wahlen werden separat publi­ziert sowie den Ortsparteien zur Kenntnis gebracht.