Am 31. Dezember 2017 endet die laufende Amtsperiode. Die Termine für die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden wurden, in Anlehnung an die vom Bund vorgegebenen Abstimmungstermine und aufgrund des Terminrahmens des Kantons, auf 24. September 2017 (1. Wahlgang) bzw. 26. November 2017 (allfälliger 2. Wahlgang) festgelegt. Gewählt werden müssen fünf Mitglieder des Gemeinderates, davon Gemeindeammann und Vizeammann; fünf Mitglieder der Schulpflege; drei Mitglieder der Finanzkommission, drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied der Steuerkommission sowie zwei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder des Wahlbüros.
Die entsprechenden Anmeldefristen und die Details zu den Wahlen werden separat publiziert sowie den Ortsparteien zur Kenntnis gebracht.