Prämienverbilligung Krankenkasse 2019

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Das Verfahren läuft online ab. Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung des Kantons Aargau aus dem Jahr 2016 und einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten einen Code für die Internetanmeldung. Der Hauptversand des Codes erfolgte bis am 31. Juli 2018.

Falls Sie keinen Code erhalten haben, aber der Ansicht sind, im Jahr 2019 Anspruch auf Prämienverbilligung zu haben, können Sie den Code direkt über die Webseite www.sva-ag.ch/pv bestellen.

Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist am 31. Dezember 2018 abläuft, danach können Sie keine Anträge auf Prämienverbilligung 2019 mehr stellen.