Schlitteln im Dorf

Für den Schlittelspass im eigenen Dorf hat der Gemeinderat der Benützung der Strassenparzelle 859 («Sustenstrasse») zugestimmt. Sofern die Schneeverhältnisse ausreichend sind und das Schlitteln ohne Gefahr möglich ist, wird die Strassenstrecke oberhalb der Badi bis zur Einmündung in die Sedelstrasse durch das Bauamt für den Strassenverkehr gesperrt. Seitens der Gemeinde wird jedoch kein Schlittelweg präpariert. Das ist Sache der Teilnehmenden. Dabei wird die gegenseitige Rücksichtnahme vorausgesetzt. Der Gemeinderat nimmt keine Betreuung und Kontrollen oder Sicherheitsmassnahmen vor. Das Befahren des Streckenabschnittes mit Schlitten oder ähnlichem erfolgt auf eigenes Risiko. Der Gemeinderat hält ausdrücklich fest, dass die Gemeinde jegliche Haftung ablehnt. Die Zufahrt zum Reservoir ist für Notfälle zu gewährleisten, ansonsten ist auf die Anfahrt mit Fahrzeugen zu verzichten. Parkplätze werden keine zur Verfügung gestellt. Bei Widerhandlungen gegen die geltenden gesetzlichen Vorgaben ist mit entsprechenden Sanktionen zu rechnen.

Über die jeweilige «Inbetriebnahme der Schlittelstrecke» bzw. Absperrung des Streckenabschnittes entscheidet der Leiter Bauamt. Informiert wird mit entsprechendem Aushang im Anschlagkasten des Gemeindehauses und mit einem Hinweis auf der Webseite der Gemeinde.