Leinenpflicht der Hunde

Vom 1. April bis 31. Juli, während der Setzzeit des Wildes, sind Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen.

Gemäss Gesetz sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund so zu halten, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder übermässig belästigt werden. Sie müssen den Hund jederzeit unter ihrer Aufsicht und Kontrolle halten. Ebenfalls müssen die Hundehalter dafür sorgen, dass Dritte, denen der Hund anvertraut wird, in der Lage sind, die Hundehalterpflicht wahrzunehmen.