Das Zivilstandsamt ist zuständig für:
- die Beurkundung des Personenstandes
- Die Vorbereitung und Durchführung von Trauungen
Bestattung & Friedhof sowie Einbürgerung & Bürgerrecht gehört nicht in den Zuständigkeitsbereich des Regionalen Zivilstandsamtes. Dafür ist die Gemeinde zuständig.
Für weitere Auskünfte verweisen wir auf den Link Regionales Zivilstandsamt