Zivilstandsamt

Das Zivilstandsamt ist zuständig für:

  • die Beurkundung des Personenstandes
  • Die Vorbereitung und Durchführung von Trauungen

Bestattung & Friedhof sowie Einbürgerung & Bürgerrecht gehört nicht in den Zuständigkeitsbereich des Regionalen Zivilstandsamtes. Dafür ist die Gemeinde zuständig.

Für weitere Auskünfte verweisen wir auf den Link Regionales Zivilstandsamt