Für den zweiten Wahlgang wurde kein Kandidat/keine Kandidatin vorgeschlagen, auch verstrich die Nachmeldefrist von 5 Tagen unbenützt. Für den zu vergebenden Sitz ist gestützt auf §33 des Gesetzes über die politischen Rechte innert sechs Monaten seit dem ersten Wahlgang eine Ergänzungswahl nach den Regeln für den ersten Wahlgang durchzuführen.