Unsachgemässe Entsorgung von Hundekot

Beim Gemeinderat sind in der letzten Zeit wiederholt Reklamationen eingegangen, wonach Hundekot entweder an Ort und Stelle liegen gelassen wird oder dass die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Robidog-Säckchen zwar benützt werden, aber anschliessend nicht in einem Robidog-Abfalleimer entsorgt, sondern irgendwo deponiert werden.

Der Gemeinderat macht an dieser Stelle auf das Hundegesetz des Kantons Aargau (HuG vom 01.05.2012) aufmerksam, im Speziellen auf die Hundehaltung § 5 Ziffer 1:

㤠5 Allgemeine Pflichten

1 Hundehaltende sind verpflichtet

  1. ihren Hund so zu halten, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder übermässig belästigt werden,
  2. ihren Hund jederzeit unter ihrer Aufsicht und Kontrolle zu halten,
  3. ihren Hund so zu halten, dass die Umwelt nicht belastet wird,
  4. den Hundekot aufzunehmen und zu entsorgen,
  5. dafür zu sorgen, dass Dritte, denen der Hund anvertraut wird, in der Lage sind, die Hundehalterpflichten wahrzunehmen.“

Im Gemeindegebiet Dürrenäsch sind 16 Robidog-Abfalleimer vorhanden. Der Gemeinderat appelliert an die Verantwortung der Hundehalter, einen dieser Robidog-Abfalleimer zu benützen und so der Pflicht „den Hundekot aufzunehmen und zu entsorgen“, wie selbstverständlich auch allen anderen Pflichten eines Hundehalters nachzukommen.

Nur mit Einhaltung dieser Pflichten sind ein verantwortungsvolles Miteinander und der Schutz von Landschaft und Umwelt zu gewährleisten.