Gesamtrevision Nutzungsplanung – Einleitung Genehmigungsverfahren

Anlässlich der a.o. Einwohnergemeindeversammlung vom 30. April 2021 hat der Souverän die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland gemäss öffentlicher Auflage und den umschriebenen Änderungen, vorbehältlich des zur Überarbeitung zurückgewiesenen § 20 (Landschaftsschutzzonen) der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) genehmigt. Die zwischenzeitlich für den § 20 (Landschaftsschutzzonen BNO) erarbeitete Lösung wurde vom Souverän an der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. November 2021 genehmigt. Die Referendumsfrist verstrich unbenutzt, die Publikation gemäss § 13 Abs. 1 BauV erfolgte und das Genehmigungsverfahren wurde eingeleitet.