Anlässlich der a.o. Einwohnergemeindeversammlung vom 30. April 2021 hat der Souverän die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland gemäss öffentlicher Auflage und den umschriebenen Änderungen, vorbehältlich des zur Überarbeitung zurückgewiesenen § 20 (Landschaftsschutzzonen) der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) genehmigt. Die zwischenzeitlich für den § 20 (Landschaftsschutzzonen BNO) erarbeitete Lösung wurde vom Souverän an der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. November 2021 genehmigt. Die Referendumsfrist verstrich unbenutzt, die Publikation gemäss § 13 Abs. 1 BauV erfolgte und das Genehmigungsverfahren wurde eingeleitet.