Abstimmungen und Wahlen

Aufgrund neuer postalischer Vorschriften musste der Stimmrechtsausweis neu gestaltet werden. Der neue Stimmrechtsausweis kommt erstmals beim Urnengang vom 28. Februar 2016 zur Anwendung. Die Vorschriften für die stellvertretende und briefliche Stimmabgabe sind gleich geblieben. Die Stimmberechtigten werden ersucht, diese Vorschriften zu beachten, ansonsten die Stimmabgabe ungültig ist. Bei Unklarheiten erteilt die Gemeindekanzlei gerne Auskunft.