Informationen aus dem Steuerbereich

Die Abteilung Finanzen weist Sie höflich darauf hin, dass die provisorischen Steuern für das Jahr 2019 entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bis 31. Oktober 2019 zu bezahlen sind. Ab dem 01. November 2019 läuft der Verzugszins.

Bei den periodischen Steuerrechnungen für das Jahr 2019 handelt es sich infolge der Gegenwartsbesteuerung ausschliesslich um provisorische Forderungen. Die definitiven Steuerveranlagungen für das Jahr 2019 können erst nach Vorliegen der Steuererklärungen 2019, also im Verlauf des Jahres 2020, eröffnet werden.

Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass für nicht bezahlte provisorische Steuern 2019 im November 2019 die Mahnungen verschickt werden und im Januar 2020 die Betreibungen eingeleitet werden können. Neu wird gemäss § 77a Verordnung zum Steuergesetz (StGV) eine Mahngebühr von CHF 35.00 und für die Betreibung eine Gebühr für die Umtriebe von CHF 100.00 verrechnet. Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der Abteilung Finanzen (062 769 85 20) in Verbindung, falls Sie nicht in der Lage sind, die Steuern bis am 31. Oktober 2019 zu bezahlen oder sich die Grundlagen der Besteuerung verändert haben (z.B. wesentliche Einkommensveränderungen, hohe Liegenschaftsunterhaltskosten, etc.).

Die Abteilung Finanzen dankt Ihnen höflich für eine fristgerechte Bezahlung.