Ersatzwahl Gemeinderat / Gemeindeammann und Gesamterneuerungswahlen Gemeindebehörden beide am 13. Juni 2021 (1. Wahlgang)

Am 13. Juni 2021 finden in Dürrenäsch einerseits die Gesamterneuerungswahlen für die neue Amtsperiode 2022/2025 und andererseits, bedingt durch den sofortigen Rücktritt von Gemeindeammann Andrea Kuzma, die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates und den Gemeindeammann für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021 statt.

Wahlvorschläge für die Ersatzwahl und die Gesamterneuerungswahlen sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Dürrenäsch zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am Freitag, 30. April 2021, 12.00 Uhr, einzureichen.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.

Im Zusammenhang mit den Gemeinderatswahlen wird darauf hingewiesen, dass eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten kann, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bereits Mitglied des Gemeinderates ist. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.