Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat für den Rest der Amtsperiode 2014/2017; Stille Wahl

Für den zweiten Wahlgang wurde kein Kandidat, keine Kandidatin angemeldet. Deshalb erfolgte mit der amtlichen Publikation, dass keine Anmeldung einging, die Ansetzung einer Nachmeldefrist von 5 Tagen zur Einreichung neuer Vorschläge.

Innert dieser Nachmeldefrist wurde eine Anmeldung eingereicht. Da die Anzahl der Anmeldungen nach der Nachmeldefrist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht übertroffen hat, hat das Wahlbüro gestützt auf § 33 GPR Werner Schlapbach, Dürrenäsch, als Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Dadurch findet am 18. Dezember 2016 keine Urnenwahl statt.