Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung liegen die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG noch bis 16. März 2020 bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf.
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung liegen die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG noch bis 16. März 2020 bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf.
Gemeinde Dürrenäsch
Sedelstrasse 1
CH-5724 Dürrenäsch
Tel. 062 / 767 71 11