Briefliche Stimmabgabe

Leider kommt es immer wieder vor, dass bei der brieflichen Stimmabgabe die Formvorschriften nicht beachtet werden und die Stimmabgabe deshalb ungültig ist. Die Stimmberechtigen werden gebeten, die auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckten Vorschriften zu beachten. Insbesondere ist der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben. Die Stimm- oder Wahlzettel sind ins Stimmcouvert zu legen und dieses zuzukleben. Das Stimmzettelcouvert und der unterzeichnete Stimmrechtsausweis sind in das Antwortcouvert zu legen und der Gemeindekanzlei (per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten Gemeinde) zukommen zu lassen. Bei Unklarheiten steht die Gemeindekanzlei für Auskünfte gerne zur Verfügung.