Ersatzwahl Mitglied der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; Anmeldeverfahren

Karin Fäs hat ihre Demission als Mitglied und Präsidentin der Schulpflege aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen per Zeitpunkt der Ersetzung eingereicht. Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl für ein Mitglied der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 auf Sonntag, 19. Mai 2019 festgelegt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Dürrenäsch (Wahlkreis) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tage vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 05. April 2019, 12.00 Uhr, einzureichen.

Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Die amtliche Publikation erfolgte im Lenzburger Bezirksanzeiger vom Donnerstag, 7. März 2019.