Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat für den Rest der Amtsperiode 2018/2021, 1. Wahlgang am 10. März 2019; Anmeldeverfahren

Gemeinderat Peter Bieri hat seine Demission als Mitglied des Gemeinderates aus beruflichen Gründen eingereicht. Die Gemeindeabteilung, Departement Volkswirtschaft und Inneres, Aarau, hat dem Gesuch um Entlassung von Peter Bieri aus dem Amt als Gemeinderat stattgegeben.

Am Sonntag, 10. März 2019 (ausserordentlicher Termin) findet die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Dürrenäsch (Wahlkreis) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tage vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 25. Januar 2019, 12.00 Uhr, einzureichen.

Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Für die Wahl des Gemeinderates ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl von Gesetzes wegen (§ 30b GPR) ausgeschlossen und eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.