Anspruch auf Prämienverbilligung

Für die Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung für das Anspruchsjahr 2018 hat der Kanton Aargau im Mai 2017 ein neues Online-Verfahren lanciert.

Die Beitragsberechtigten wurden von der SVA Aargau (SVA) automatisiert ermittelt und angeschrieben. Nach Erhalt eines Codes kann der Antrag auf Prämienverbilligung online unter <u></u><u>www.sva-ag.ch/pv-online</u> gestellt werden.

Weil das Online-Verfahren in diesem Jahr zum ersten Mal durchgeführt wurde, findet ausnahmsweise ein zweiter Codeversand statt. Angeschrieben werden Personen, die bereits einen Code erhalten haben, ihren Anspruch auf Prämienverbilligung aber nicht geltend gemacht haben.

Falls Sie keinen Code erhalten haben, aber der Ansicht sind, im Jahr 2018 Anspruch auf Prämienverbilligung zu haben, können Sie den Code auf der Webseite der SVA (www.sva-ag.ch/praemienverbilligung) bestellen. Bestellungen sind bis Freitag, 15. Dezember 2017 möglich.

Wichtig: Die Prämienverbilligung muss nach Erhalt des Codes bis spätestens Sonntag, 31. Dezember 2017 beantragt werden. Ansonsten kann der Anspruch für das Jahr 2018 nicht mehr geltend gemacht werden.

Für weitergehende Fragen zur Prämienverbilligung stehen Ihnen die Fachpersonen der SVA zur Verfügung (062 836 81 64).