Ersatzwahl Mitglied Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2018/2021, 1. Wahlgang am 9. Februar 2020

Für den 1. Wahlgang Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission sind bei der Gemeindekanzlei innerhalb der gesetzlichen Frist keine Wahlvorschläge eingereicht worden.

Die Urnenwahl findet am 9. Februar 2020 statt. Im ersten Wahlgang kann gemäss § 30 Abs. 1 GPR jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten.

In einem allfällig nötigen 2. Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte der Gemeinde Dürrenäsch angemeldet wird.