Revision Nutzungsplanung

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung wurden die Entwürfe mit Erläuterungen sowie Vorprüfungsbericht gemäss § 24 Abs. 1 BauG vom 14. Februar 2020 bis 16. März 2020 bei der Gemeindekanzlei öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist sind verschiedene Einwendungen erhoben worden. Diese wurden durch die Planar AG für Raumentwicklung, Zürich, welche den Gemeinderat und die BNO-Kommission fachlich begleitet, gesichtet. Mit der Terminierung und Durchführung von Einwendungsverhandlungen wird, bedingt durch die Corona-Massnahmen, zugewartet. Im Anschluss an die Einwendungsverhandlungen wird eine letzte Bereinigung der Nutzungsplanung erfolgen, um sie schliesslich dem Souverän zur Genehmigung zu unterbreiten.