Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau

Ab Montag, 30. Juli 2018, 17.00 Uhr, gelten ein absolutes Feuerverbot im Freien und ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet.
Auf Grund der anhaltenden Trockenheit und Hitze hat der Kantonale Führungsstab gemeinsam mit der kantonalen Abteilung Wald, der Aargauischen Gebäudeversicherung und der Abteilung Landschaft und Gewässer die aktuelle Lage im Kanton im Hinblick auf die Trockenheit und eine allfällige Waldbrandgefahr am 30. Juli 2018 erneut beurteilt. Auf Grund der Lagebeurteilung wurde die Waldbrandgefahr von Stufe 4 (grosse Gefahr) auf neu Stufe 5, also "sehr grosse Gefahr" erhöht. Ebenso hat die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV), gestützt auf das Brandschutzgesetz, ein generelles Feuerverbot für den ganzen Kanton Aargau erlassen. Konkret bedeutet dies, dass nicht nur im Wald, sondern auch im Siedlungsgebiet keine offenen Feuer entfacht werden dürfen. Ebenso ist es verboten, Feuerwerke im Kanton Aargau anzuzünden.