Unsachgemässe Entsorgung

Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass Kehricht, Grüngut oder Küchenabfälle in unserem Waldgebiet illegal entsorgt werden.

Die Fehlbaren weisen wir darauf hin, dass für die Abfallentsorgung nebst den eidg. und kant. Umweltschutzgesetzgebungen die kommunalen Bestimmungen gelten. Das Wegwerfen, Ablagern oder Zurücklassen von Abfällen im Freien, auf öffentlichem und privatem Grund (z.B. Flur, Wald, Anlagen, Gewässer, Strassen oder Plätzen) ist verboten. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.

Denken Sie bitte daran, dass auch das Entsorgen von Gartenabfällen im Wald nicht nur illegal, sondern auch fahrlässig ist. Dadurch können fremde Pflanzen oder Schadorganismen ins Ökosystem eingeschleppt werden - mit teils fatalen Folgen für die Waldgesundheit und hohen Kosten für die Waldeigentümer.

Wir appellieren deshalb an Ihr Verantwortungsbewusstsein und halten Sie an, Ihre Abfälle fachgerecht zu entsorgen.