Revision Zonenplan

Die Abteilung Raumentwicklung des Kantons Aargau hat die überarbeitete Bau- und Nutzungsordnung (BNO) einer zweiten Vorprüfung unterzogen. Der Entwurf des abschliessenden Vorprüfungsberichtes liegt in der Zwischenzeit vor.

Die grösste Problematik liegt bei den viel zu grossen Bauzonenreserven in unserer Gemeinde. Der Kanton hat den Gemeinderat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die überarbeitete BNO in dieser Form nicht bewilligungsfähig ist. Die in unserer Gemeinde vorhandenen Baulandreserven sind derart überdimensioniert, dass sie sogar über den Zeithorizont des Richtplans - also über 25 Jahre hinaus - zu gross sind und die BNO würde somit keine Rechtssicherheit bieten. D.h. Grundsätzlich wären dann sämtliche Beschlüsse - also auch sämtliche Baugesuche anfechtbar.

Der Gemeinderat muss nun prüfen, welche Grundstücke nicht mehr eingezont werden sollen und somit inskünftig kein Bauland mehr darstellen werden. Man spricht hier nicht von einer „Auszonung“ sondern von einer „Nichteinzonung“. Die Entscheide des Gemeinderates werden im Anschluss in der Planungskommission besprochen und anschliessend werden die Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern aufgenommen.