Prämienverbilligung Krankenkasse 2020

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Das Verfahren läuft online ab. Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung des Kantons Aargau aus dem Jahr 2018 und einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten von der SVA Aargau einen Code für die Internetanmeldung. Der Hauptversand des Codes erfolgt im September.

Falls Sie keinen Code erhalten haben, aber der Ansicht sind, im Jahr 2021 Anspruch auf Prämienverbilligung zu haben, können Sie ab Oktober 2020 den Code direkt über die Webseite www.sva-ag.ch/pv bestellen.

Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist am 31. Dezember 2020 abläuft, danach können Sie keine Anträge auf Prämienverbilligung 2021 mehr stellen.

Unter www.sva-ag.ch finden Sie weitere Informationen.