Kleinhandelsbewilligungen an Einzelanlässen

An seiner Sitzung vom 29. September 2017 hat der Grosse Rat Änderungen im Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz, GGG) beschlossen. Entsprechend erfolgt die Erteilung der Bewilligung für den Kleinhandel mit Spirituosen (Kleinhandelsbewilligung) an Einzelanlässen ab 1. März 2018 neu durch die Gemeinde, während die Erteilung der Kleinhandelsbewilligung bei regulären Betrieben unverändert beim Kanton bleibt. Die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass ist der Gemeinde mit dem Formular „Einzelanlass“ und dem Amt für Verbraucherschutz mittels deren Meldeformular zu melden.