Waldbrandgefahr – Feuerverbot und Verbot von Feuerwerk

Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons verfolgen laufend die Wetteraussichten und passen aufgrund ihrer Neubeurteilungen die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr an.

Seit Mittwoch, 27. Juli 2022 gilt im ganzen Kantonsgebiet ein absolutes Feuerwerksverbot. Bereits per 21. Juli 2022 wurde die Gefahrenstufe auf 4 von 5 erhöht. Damit gilt ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand.

Auch ausserhalb der Wälder wird die Bevölkerung angehalten, folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
  • Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist.

Bis zur Publikation dieser Mitteilung kann sich die Lage bereits wieder verändert haben. Beachten Sie bitte deshalb unbedingt die aktuellen Informationen zu Hitze und Trockenheit auf der Webseite des Kantons Aargau (www.ag.ch/themen/hitze-und-trockenheit).