Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025 – Urnenwahl am 13. Juni 2021 (1. Wahlgang)

Finanzkommission

Mit der amtlichen Publikation der Wahlvorschläge und dem Hinweis, dass für die Wahl der drei Mitglieder der Finanzkommission zwei Wahlvorschläge eingegangen sind, wurde gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) für die Einreichung neuer Wahlvorschläge eine Nachfrist von fünf Tagen angesetzt. Die diesbezügliche Nachmeldefrist verstrich ungenützt.

Für den noch zu vergebenden Sitz eines Mitgliedes der Finanzkommission ist deshalb am 13. Juni 2021 eine Wahl an der Urne (1. Wahlgang) durchzuführen.


Für die Gesamterneuerungswahlen von Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeamman wurden angemeldet:

Gemeinderat (5 Sitze)

  • Schlapbach Werner, 1951, von Belp BE, Brühlstrasse 15, SVP, bisher
  • Merz Veronika, 1976, von Menziken und Beinwil am See AG, Sedelstrasse 60, SVP, bisher
  • Sauder Thomas, 1977, von Lupsingen BL, Obere Höhe 4, FDP, bisher
  • Bertschi Simone, 1984, von Dürrenäsch AG und Gretzenbach SO, Sedelstrasse 6, parteilos, neu
  • Bürgi Andreas, 1979, von Kirchberg SG, Wolfacherweg 8, parteilos, neu
  • Willi Josef, 1968, von Mels SG, Breitacherstrasse 13, SVP, neu

Gemeindeammann

  • Willi Josef, 1968, von Mels SG, Breitacherstrasse 13, SVP, neu

Vizeammann

  • Merz Veronika, 1976, von Menziken und Beinwil am See AG, Sedelstrasse 60, SVP, neu


Gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) findet für die Wahl der Gemeinderäte, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns im ersten Wahlgang in jedem Falle eine Urnenwahl statt (§ 30b GPR).

Nebst den vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten sind auch alle anderen Stimmberechtigten von Dürrenäsch wählbar. Stimmen für den Gemeindeammann oder Vizeammann sind nur gültig, wenn diese auf dem gleichen Wahlzettel auch die Stimme als Gemeinderat erhalten (§ 27a Abs. 2 GPR).