Steuererklärung 2018

Das Gemeindesteueramt bittet die Steuerpflichtigen, die Steuererklärung 2018 mit dem Original-Hauptbogen (mit Name und Adressnummer) einzureichen und keine Büroklammern/Bostitchklammern zu verwenden. Originalbelege werden nicht retourniert und nach dem Scanning vernichtet.

Das Gemeindesteueramt möchte die Steuerpflichtigen darauf hinweisen, dass der Grosse Rat die Einführung einer Mahngebühr im Steuererklärungs- und Bezugsverfahren beschlossen hat. Ab dem Steuerjahr 2018 werden für Mahnungen zur Einreichung der Steuererklärung Gebühren erhoben (Fr. 35.00/Fr. 50.00; vgl. Wegleitung zur Steuererklärung 2018, S. 6).