Abfallbeseitigung – Erhöhung Grundgebühr pro Haushalt

Per 1. Januar 2019 werden die Grundgebühren für die Kehrichtabfuhr pro Betrieb und pro private Haushaltung und Jahr von bisher CHF 10.00 auf CHF 25.00 angehoben. Die restlichen Gebührenansätze gemäss Gebührenanhang zum Abfallreglement vom 28. November 2014 bleiben für 2019 unverändert.

Die Anhebung der Grundgebühr gründet in der defizitären Abfallentsorgung der Gemeinde Dürrenäsch. Die Abfallwirtschaft schloss in der Rechnung 2017 mit einem Aufwandüberschuss ab.