Prämienverbilligung Krankenkasse 2022

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Das Verfahren läuft online ab. Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung des Kantons Aargau aus dem Jahr 2019 und einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten von der SVA Aargau einen Code für die Internetanmeldung. Der Hauptversand des Codes erfolgt im September 2021.

Falls Sie keinen Code erhalten haben, aber der Ansicht sind, im Jahr 2022 Anspruch auf Prämienverbilligung zu haben, können Sie ab Oktober 2021 den Code direkt über die Webseite www.sva-ag.ch/pv bestellen.

Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist am 31. Dezember 2021 abläuft, danach können Sie keine Anträge auf Prämienverbilligung 2021 mehr stellen.

Unter www.sva-ag.ch finden Sie weitere Informationen.