Ersatzwahl / Ergänzungswahl von zwei Mitgliedern des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; 1. Wahlgang

Der erste Wahlgang Ersatzwahl / Ergänzungswahl von zwei Mitgliedern des Gemeinderates findet am 18. August 2019 statt. Innerhalb der gesetzlichen Frist ist der Wahlvorschlag von Veronika Merz eingereicht worden. Die Wahlunterlagen wurden den Stimmberechtigten in der Kalenderwoche 31 zugestellt. Im ersten Wahlgang kann jeder Stimmberechtigte der Gemeinde Dürrenäsch als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang wurde auf 20. Oktober 2019 festgelegt. Während im ersten Wahlgang jeder wahlfähige Stimmberechtigte der Gemeinde Dürrenäsch als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten kann, ist im zweiten Wahlgang nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang bei der Gemeindekanzlei angemeldet wird, also bis Mittwoch, 28. August 2019, 12.00 Uhr. Sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen/Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.