Trinkwasser

Die periodische mikrobiologische Eigenkontrolle des Trinkwassers erfolgt grundsätzlich zweimal jährlich. Gemäss Untersuchungsbericht vom 14. Januar 2021 ergab die Untersuchung der fünf Proben aus den Reservoirs und aus dem Versorgernetz der Wasserversorgung durch das kantonale Amt für Verbraucherschutz einen einwandfreien Befund.

Die Anforderungen an Trinkwasser gemäss der Hygieneverordnung werden auch beim Grundwasserpumpwerk Styget erfüllt, doch wies die dortige Probe bei einem der drei Beurteilungswerten betr. Pflanzenschutzmittelrückständen einen erhöhten Wert auf, namentlich beim Chlorothalonil-Metabolit R471811 (Chlorothalonilsulfonsäure R417888 und Chlorothalonil-Metabolit SYN507900 liegen unter dem Höchstwert). Die in diesem Zusammenhang im vergangenen Jahr eingeleiteten Massnahmen zur Absicherung der Trinkwasserqualität werden weitergeführt. Es besteht nach wie vor keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung und das Trinkwasser kann weiterhin uneingeschränkt getrunken werden.