Drittmeldepflicht

Gemäss § 10 des kantonalen Register- und Meldegesetz (RMG), sind Vermieter und Logisgeber, Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer, verpflichtet, der Einwohnerkontrolle Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern zu melden. Dies geschieht heute mehrheitlich per Briefpost, Fax oder E-Mail.

Neu wurden zwei Möglichkeiten entwickelt, diese Drittmeldungen elektronisch zu übermitteln. Kleinere und mittlere Liegenschaftsverwaltungen oder private Vermieter sowie Logisgeber können ihre Meldung über den Weblink https://www.e-service.admin.ch/sis/app/mandant/drittmeldung/vornehmen. Grössere Liegenschaftsverwaltungen können eine Funktion zur Übermittlung der Drittmeldung direkt in ihrer Fachapplikation integrieren. Für die Nutzung dieser Variante bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit dem Bundesamt für Statistik, Neuchâtel.