Praxisänderung Ablesung Wasser- und Stromverbrauch

Wie bereits Anfang Jahr publiziert, erfolgt im Juni 2021 keine Zählerablesung.

Bis anhin wurde der Wasser- und Stromverbrauch jeweils manuell durch den Leiter Bauamt abgelesen. In der Regel erfolgte die Erfassung der Zählerstände im Juni und Dezember, mit anschliessender Rechnungsstellung des effektiven Verbrauchs. Im Frühling und Herbst erhielten die Kunden eine Akontorechnung für den geschätzten Verbrauch von drei Monaten.

Zwecks Kostenoptimierung erfolgt die Ablesung vor Ort neu nur noch einmal jährlich, Ende Jahr. Während des Jahres werden vierteljährlich Akontorechnungen erstellt, deren Höhe sich nach dem geschätzten, sich an den Vorjahreszahlen orientierenden Verbrauch richtet. Bei Meldung von Mieterwechsel oder weiteren Änderungen wird die Abteilung Finanzen die umgehende Ablesung des Wasser- und Stromverbrauchs und die entsprechende Rechnungstellung in die Wege leiten.