Urnengang vom 26. September 2021

Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2022/2025 konnten im ersten Wahlgang bis auf einen Sitz in der Finanzkommission alle Sitze besetzt werden. Innerhalb der Anmeldefrist für den zweiten Wahlgang ging ein Wahlvorschlag für den noch zu besetzenden Sitz eines Mitgliedes der Finanzkommission ein. Innert der Nachmeldefrist wurden keine weiteren Vorschläge eingereicht, so dass der angemeldete Kandidat durch das Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt werden konnte. Entsprechend findet am Abstimmungssonntag vom 26. September 2021 keine Urnenwahl statt.