Gesamterneuerungswahlen der Gemeindekommissionen (Finanzkommission, Steuerkommission, Wahlbüro) für die Amtsperiode 2022/2025 - Stille Wahlen

Für die nachfolgend aufgeführten Gemeindekommissionen wurden während der Anmeldefrist weniger oder gleich viele Wahlvorschläge eingereicht, wie Sitze zu vergeben sind. Gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wurde daher mit der amtlichen Bekanntmachung der Wahlvorschläge eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge eingereicht werden konnten.

Innert dieser Nachfrist ging eine Anmeldung als Ersatzmitglied der Steuerkommission ein.

Da die Anzahl der Anmeldungen nach der Nachmeldefrist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht übertrifft, hat das Wahlbüro gestützt auf § 30a Abs. 2 GPR als in stiller Wahl gewählt erklärt:

als Mitglieder der Finanzkommission (3 Sitze)

  • Lüscher Reto, 1980, von Dürrenäsch AG, Wührestrasse 6, parteilos, neu
  • Scherrer Sandra, 1983, von Hasle b. Burgdorf BE, Teufenthalerstrasse 4, parteilos, neu

als Mitglied der Steuerkommission (3 Sitze)

  • Berner Daniel, 1972, von Rupperswil AG, Höhestrasse 36, parteilos, bisher
  • Jenzer Peter, 1962, von Thunstetten BE, Hellmattring 16, SVP, bisher
  • Walti Paul, 1970, von Dürrenäsch AG, Leutwilerstrasse 25, parteilos, neu

als Ersatzmitglied der Steuerkommission (1 Sitz)

  • Estermann Markus, 1962, von Basel BS, Wührestrasse 7, SP, neu

als Mitglieder des Wahlbüros (2 Sitze)

  • Engel Hans, 1951, von Seengen AG, Teufenthalerstrasse 66, parteilos, bisher
  • Gloor Peter, 1968, von Leutwil AG, Hagelgasse 10, SVP, bisher

als Ersatzmitglieder des Wahlbüros (2 Sitze)

  • Bertschi Hans, 1962, von Dürrenäsch AG, Sedelstrasse 67, SVP, bisher
  • Tschanz Evelyne, 1957, von Schlosswil BE und Zürich ZH, Hutmattstrasse 6, parteilos, bisher

In diesen Fällen findet somit am 13. Juni 2021 keine Urnenwahl statt.

Wahlbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses eingeschrieben beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, einzureichen.

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

Dürrenäsch, 11. Mai 2021

Wahlbüro Dürrenäsch

Die amtliche Publikation finden Sie hier zum Downloaden.