Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat und Vizeammann für den Rest der Amtsperiode 2022/2025, 1. Wahlgang am 12. März 2023; Anmeldeverfahren

Am Sonntag, 12. März 2023 findet die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates und den Vizeammann für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 statt.

Vizeammann Vroni Merz hat ihre Demission als Vizeammann sowie als Mitglied des Gemeinderates aus familiären Gründen eingereicht.

Am Sonntag, 12. März 2023 findet die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates und den Vizeammann für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Dürrenäsch (Wahlkreis) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tage vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 27. Januar 2023, 12.00 Uhr, einzureichen.

Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Person als Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten kann, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bereits Mitglied des Gemeinderates ist (§ 27a Abs. 2 GPR). Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt (§ 30b GPR).

Dürrenäsch, 10. Oktober 2022

WAHLBÜRO

Die amtliche Publikation finden Sie hier zum Downloaden.