Finanzkommission

Die Finanzkommission wird jeweils für die Amtsdauer von vier Jahren durch das Volk gewählt.

Gemäss Gemeindegesetz § 47 V. Kommissionen
1. Finanzkommission
1 In jeder Gemeinde besteht eine Finanzkommission. Sie konstituiert sich selbst. Der Finanzkommission obliegen die Stellungnahme zum Budget, die Prüfung der Jahresrechnung und der Kreditabrechnungen sowie die Behandlung weiterer, von der Gemeindeordnung bezeichneter Geschäfte, sofern diese nicht die Wahl einer Geschäftsprüfungskommission vorsieht.

Mitglieder der Finanzkommission Dürrenäsch 2022 - 2025

  • Scherrer Sandra (Präsidentin)
  • Bürgi Andreas
  • Lüscher Reto