Öffentliche Auflage Beitragspläne Erschliessung Mittelsedel

Die Beitragspläne «Schmutzwasser», «Sauberwasser» und «Trinkwasser» zur Erschliessung Mittelsedel- Parzellen 501, 503, 504, 505, 514, 516, 646, 675, 690, 728, 789, 873, 897, 899 / Pintenstrasse und Jurastrasse -vom 27. Oktober 2022 wurden durch die Gemeinde Dürrenäsch verfügt und liegen gestützt auf § 35 Abs. 1 und 2 des Baugesetzes des Kantons Aargau in der Zeit vom Freitag, 11. November 2022 bis Montag, 12. Dezember 2022, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei Dürrenäsch zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Die betroffenen Grundeigentümer werden mit separatem Schreiben auf die Publikation und die öffentliche Auflage aufmerksam gemacht.

Gegen die Beitragspläne kann während der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Dürrenäsch 5724 Dürrenäsch Einsprache erhoben werden. Diese haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, wie der Gemeinderat entscheiden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung anstelle der aufliegenden Beitragspläne verlangt wird. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides sowie allfällige Beweismittel, sind der Beschwerdeschrift beizulegen.

Dürrenäsch, 7. November 2022

GEMEINDERAT