Mitwirkung Revision Nutzungsplanung - öffentliche Auflage

Die Revision der Nutzungsplanung wurde seit der letztjährigen Informationsveranstaltung zum Ortsplanungsleitbild durch die Planungskommission weiter vorangetrieben. Die revidierten Planungsinstrumente wie der Bauzonenplan, der Kulturlandplan und die Bau- und Nutzungsordnung liegen im Entwurf vor.

Die Information und Mitwirkung dient dazu, die Anliegen der Bevölkerung in die Planung aufzunehmen und ist in Art. 4 Bundesgesetz über die Raumplanung sowie § 3 Baugesetz vorgeschrieben. Aus diesem Grund wurde der interessierten Bevölkerung anlässlich der Informationsveranstaltung vom 2. März 2016 die Entwürfe der Planungsinstrumente vorgestellt.

Anschliessend an die Informationsveranstaltung liegen die Planungsinstrumente während 30 Tagen auf der Gemeindekanzlei öffentlich auf oder können auf der Webseite Dürrenäsch.ch eingesehen werden. Während dieser Frist werden Eingaben der Bevölkerung gerne entgegen genommen, welche in der Folge von der Planungskommission mit den Fachplanern geprüft werden.

Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, sich am Mitwirkungsverfahren, vom 3. März 2016 bis 1. April 2016 zu beteiligen.